Reitbuch

RV Lahr e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitverein Lahr e.V.

  1. Es gilt die Reit- und Betriebsordnung des RV Lahr e. V. Diese kann über die Homepage eingesehen werden.
  2. Die Organisation, Buchung sowie Stornierung der Reitstunden erfolgt ab dem 01.01.2021 ausschließlich über https://rv-lahr.reitbuch.com/.
  3. Die Stornierung der Reitstunde muss mehr als 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde erfolgt sein.
  4. Es gilt die aktuell, am Tag der Buchung, gültige Preisliste.
  5. Die Pferdeeinteilung ist ausschließlich unseren Reitlehrern vorbehalten.
  6. Bei Zahlungsverzug, länger als 3 Wochen, verfällt, ohne weitere Mitteilung, der Anspruch auf einen Stammplatz.
  7. Die Reitlehrer und der Vorstand sowie das Personal des Reitverein Lahrs sind jederzeit ermächtigt Anweisungen über diese Regelungen hinaus zu erteilen.
  8. Das Vereinsgelände wird Videoüberwacht. Die betroffenen Bereiche sind vor Ort gekennzeichnet.
  9. Jeder Nutzer der Anlage hat Arbeitsstunden zu leisten. Der Abrechnungszeitraum verläuft jeweils von 01. April bis 31. März des Folgejahres. Für die Einstaller sind mindestens 25 Arbeitsstunden zu leisten. Für alle anderen Personen (Reiter auf Reitkarte / Anlagennutzung / Reitbeteiligungen / Jugendliche) sind mindestens 15 Arbeitsstunden zu leisten. Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden 10,-€ / Stunde in Rechnung gestellt.
  10. Die Fremdreiter nutzen die Anlage auf eigene Gefahr und tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle durch sie verursachten Schäden. Die Nutzer sind sich der Gefahren durch die Benutzung der Anlage vollumfänglich bewusst. Der Reitverein Lahr übernimmt keinerlei Gewähr für den Zustand der Reitanlage und den dazugehörigen Einrichtungen.
  11. Der Fremdreiter haftet für alle durch die Nutzung der Anlage mittelbaren und unmittelbaren Schäden. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Reitverein Lahr haftet weder dem Fremdreiter noch Dritten gegenüber für Sturzschäden oder irgendwelche andere Schäden durch Hindernisse, stürzende Bäume oder ähnlichen Ereignissen entstehen, es sei denn der Reitverein Lahr handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hierunter fallen Personen- und Sachschäden. Diese Vereinbarung wird bereits mit Betreten des Vereinsgeländes wirksam.